Fiat im Dieselabgasskandal wieder im Fokus

Mönchengladbach (ots) Für ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 und der Abgasnorm Euro 5 hat das Landgericht Landau auf hohen Schadenersatz für den geschädigten Verbraucher entschieden.

Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich die Lage für die Motorenhersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Jetzt hat das Landgericht Landau in der Pfalz (Urteil vom 27.12.2021, Az.: 2 O 169/21) die FCA Italy S.p.A. dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2021 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.545,81 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2021 zu zahlen und die Klagepartei von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 456,60 Euro freizustellen.

Im Fokus stand ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 mit der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht bestätigt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, weil die FCA Italy S.p.A. den von ihr entwickelten Motor hat produzieren und diesen im streitgegenständlichen Fahrzeug auf den Markt hat bringen lassen, dessen tatsächliche Schadstoffausstoßwerte nicht mit den beim Verkaufsvorgang suggerierten Werten übereinstimmten, und indem sie bei der Klägerin mittelbar durch die Veröffentlichung von falschen Produktdaten sowie durch die Erwärmung einer falschen, nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmenden Typengenehmigungen den Irrtum erzeugt hat, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte der Euro 5-Norm im normalen Straßenverkehr einhält.

„Die in dem Wohnmobil verbaute Motorsteuerungs-Software ist in zahlreichen Multijet-Motoren verbaut und reagiert auf den Testzyklus auf dem Rollenprüfstand. Das bewirkt, dass die Abgasrückführung im Prüfstand einwandfrei funktioniert, sich aber nach Beendigung deutlich verringert. Das hat zur Folge, dass es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxid kommt. Dieser liegt beim Elf- bis 22-Fachen der Werte auf dem Prüfstand, wodurch die gesetzlich geltenden Grenzwerte deutlich überschritten werden“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Zuletzt hat ein Gutachten wieder Stickoxid-Grenzwertüberschreitung bei Fiat-Wohnmobilen gezeigt. Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigten erschreckend hohe Stickoxid (NOx)-Emissionen beim Fiat Ducato 150 Multijet (Weinsberg Caraloft) und Fiat Ducato 130 Multijet (Hobby K60). Beide Fahrzeuge sind nach Euronorm 6b zugelassen. Teilweise überschreiten die Emissionen den gesetzlichen Grenzwert von 125 mg NOx/km um das Elffache. Damit fallen erneut zwei Wohnmobile der Marke Fiat mit extrem hohen Schadstoffemissionen auf, heißt es bei dem Verband.

„Mehrere Urteile und Gutachten zeigen, dass der Fiat-Dieselskandal weitere Formen annimmt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Übrigens: Gegebenenfalls müssen Klagen gegen Fiat nun gegen die Automobilholding Stellantis N.V. gerichtet werden. Diese ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

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Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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