Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!

Mönchengladbach (ots)

Nun hat auch das Landgericht Gießen einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen an einem VW T6 Multivan 2.0 TDI (Bulli) mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist.

Das Landgericht Gießen (Urteil vom 25.03.2021, Az.: 5 O 450/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 nochmals Schwung verliehen und die Volkswagen AG einmal mehr für die Manipulationen an einem VW-T6 in Anspruch genommen. Das Landgericht hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 24.201,28 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2020 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass die Volkswagen AG den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1242,83 Euro freistellen muss und dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 764,17 Euro erledigt ist.

„Der geschädigte Verbraucher hatte den T6 Multivan am 25. April 2019 zum Preis von 26.400 Euro gebraucht mit einer Laufleistung von 53.400 Kilometern gekauft. Damit erhält der Kläger annähernd den Kaufpreis für sein Fahrzeug nach fast zwei Jahren Nutzung zurück. Die Verurteilung erfolgt wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Urteil folgt im Kern einem bekannten Argument. Wie das Gericht betont, sei der Motor des Typs EA288 in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit einer sogenannten Fahrzykluserkennung mit zwei Betriebsmodi ausgestattet. Die Software schaltet bekanntlich beim Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus in den Modus 1 als NOx-optimierten Betriebsmodus um, in dem eine höhere Abgasrückführungsrate einen geringeren Schadstoffausstoß herbeiführt. Außerhalb des Prüfbetriebs, also im normalen Straßenbetrieb, springt Modus 0 an, der durch eine geringere Abgasrückführungsrate einen höheren Schadstoffausstoß bewirkt.

„Das Gericht ließ auch den Vortrag der Volkswagen AG nicht gelten, dass die Zykluserkennung bewirke, dass nach Erreichen der für die optimale Funktionsfähigkeit des SCR-Katalysators erforderlichen Betriebstemperatur von ca. 200 Grad eine bis dahin hohe Abgasrückführungsrate parallel bestehen bleibe, wobei diese keine messbaren Auswirkungen habe“, erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Das Gericht habe darin gerade das Vorliegen einer illegalen Funktion erkannt, die den Prüfstand erkenne und daran gekoppelt im Neuen Europäischen Fahrzeug (NEFZ) eine vom normalen Straßenbetrieb abweichende Abgasbehandlung durch Aufrechterhaltung einer hohen Abgasrückführungsrate herbeiführe. Dass dies aus Gründen des Motorschutzes geschehe, sei nicht vorgetragen worden. „Daraus folgt für das Gericht, dass eine Schadstoffminderung auf dem Prüfstand nur dann sinnvoll sei und einen Fahrzeugvergleich verschiedener Hersteller zulasse, wenn das zu testende Fahrzeug gerade hinsichtlich der Abgasbehandlung dem Zustand entspricht, der auch auf der Straße gegeben sei, da ansonsten eine Vergleichbarkeit selbst unter den dem realen Fahrbetrieb fernen, genormten Prüfstandbedingungen nicht mehr herzustellen wäre.“

Dr. Hartung sagt weiter: „Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

 

 

Weitere Auto News Themen:

Aktuelles

Mit diesen 7 Strategien den Backlink-Aufbau für Ihre Auto-Webseite optimieren

Optimieren Sie den Backlink-Aufbau Ihrer Auto-Webseite mit diesen 7 bewährten Strategien. Ein effektives Vorgehen sorgt dafür, dass Sie bessere Rankings und mehr Traffic erzielen. Lassen Sie sich inspirieren, um Ihre Ziele zu erreichen.

Die häufigsten Fehler beim Backlink-Kauf und wie man sie vermeidet

Ein effektiver Backlink-Kauf muss gut durchdacht sein, um Fehler zu vermeiden, die Ihre SEO-Strategie gefährden könnten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche gängigen Fehler beim Backlink-Kauf gemacht werden und wie Sie diese verhindern können.
Am beliebtesten

Fiat-Abgasskandal: FCA Italy haftet auf Schadensersatz

Das Landgericht Stuttgart hat die Herstellerin des Fiat-Basisfahrzeugs, die...

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG nimmt weiter Fahrt auf!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Bielefeld hat dem Dieselabgasskandal um...

Abgasskandal: Kleiner Schadenersatz auch bei Wohn- und Reisemobilen?

Mönchengladbach (ots) Für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn-...

Verbraucherkanzlei bezwingt Wohnmobilhersteller im Dieselskandal Erfolgreiches Schadensersatzverfahren gegen Fiat Chrysler geführt

Köln/Meiningen (ots) Jetzt kostenlos prüfen Die Rechte von Wohnmobilbesitzern bekommen...

Aktuelle Storys: Wieder Schadenersatz für T6-Bulli im VW-Dieselgate-2.0: EA288 mit vier Zylindern der Euro 6-Abgasnorm bleibt im Fokus!

Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden: So schützen Sie Ihr Fahrzeug

Frost kann erheblichen Schaden an Ihrem Fahrzeug anrichten. Mithilfe einfacher präventiver Maßnahmen können größere Schäden verhindert werden. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug optimal vor Frost schützen können.

Wintervorbereitung für Ihr Auto: Alles, was Sie für die kalte Jahreszeit wissen müssen

Die kalte Jahreszeit bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, die für Autofahrer gefährlich werden können. Um sicher ans Ziel zu kommen, ist eine gründliche Vorbereitung Ihres Fahrzeugs unerlässlich. Lesen Sie in unserem Artikel, wie Sie Ihr Auto optimal für den Winter rüsten können.

Gebrauchtwagen verkaufen in Rosenheim – Autoankauf für Export, Unfallfahrzeuge und Altfahrzeuge mit fairer Preisbewertung und sicherem Service

Autoankauf Rosenheim – Ihr Partner für den schnellen und unkomplizierten Verkauf von Gebrauchtwagen Rosenheim, Deutschland – Autoankauf Rosenheim, ein etabliertes Unternehmen im Bereich Gebrauchtwagenankauf, bietet...